
Wer gefährdet eigentlich wirklich die Bevölkerung? Ein Überblick von Dr. Maiken Winter
Nach außen hin ist es ruhig geworden um die Aktivist:innen der ehemals Letzten Generation. Die Vereinigung hat sich 2025 aufgelöst. Das Kleben auf Straßen hat
aufgehört. Autofahrer:innen stehen wieder ganz normal im Stau, ohne sich über Klimaaktivist:innen aufzuregen. Wie schön! Dann ist jetzt ja alles gut?
Von wegen! Auch ohne Straßenblockaden spitzt sich die Klimakrise immer weiter zu. Eine globale Erdüberhitzung mit dramatischen Folgen innerhalb der Lebenszeit der meisten heute lebenden Menschen
wird immer wahrscheinlicher – mit fatalen Konsequenzen für Sicherheit, sozialen Zusammenhalt, Gerechtigkeit und Gesundheit. Wie stark Hitze den Alltag beeinträchtigt, erleben wir im Moment. Und
das ist nur der Anfang einer dramatischen Erdüberhitzung. Wir rasen sehenden Auges in eine Katastrophe. Nun rät eine Expertenkommission sogar dazu, einen internationalen Gesundheits-Notstand
aufgrund der Klimakrise auszurufen (Spiegel
Online).
Auch für die Aktivist:innen selbst ist nichts gut. Sie müssen zusehen, wie sich das Weltklima verschlechtert, während die Politik ihre eigenen Klimaziele gesetzeswidrig weiter aufweicht. Nur über
Gerichte scheint die Regierung zum Klimaschutz zu bewegen zu sein - und selbst da nur sehr zögerlich (Deutsche Umwelthilfe). Der gewaltige Einsatz vieler Menschen, verbunden mit viel Zeit, Geld sowie körperlichen und seelischen
Schmerzen, hat scheinbar wenig bewirkt.
Obwohl die ehemals Letzte Generation aufgelöst ist, lassen sich die Bundesländer die gerichtliche Verfolgung der Teilnehmenden einiges kosten. Schätzungsweise 10.000 Gerichtsprozesse
haben bisher stattgefunden, viele weitere werden noch folgen. Dadurch ist das Leben mancher Klimaaktivist:innen für Jahre blockiert. Sie sind Dutzenden von Verfahren ausgesetzt, wobei
sich jeder einzelne Prozess über viele Stunden oder Tage ziehen kann.
Strafprozesse belasten die Betroffenen immens. Das musste ich in einem Prozess am Amtsgericht Nürnberg selbst erfahren (Fell, 2025). Es ging um eine Straßenblockade beim
evangelischen Kirchentag im Jahr 2023. Der Staatsanwalt trat derart aggressiv auf, dass ich den Gerichtssaal während seiner Anklagerede verlassen musste. Ich ertrug seine unfassbaren
Beschuldigungen physisch und psychisch nicht mehr. Die Belastung für diejenigen, die viele solcher Prozesse durchstehen müssen, muss gewaltig sein.
Zivilgesellschaftliche Freiräume werden kleiner
„Allgemein können wir ein Schrumpfen zivilgesellschaftlicher Freiräume und verstärkte Repressionen wahrnehmen“, so der Verein "Rückendeckung für
eine aktive Zivilgesellschaft" (raz e.V.). Dieser Verein schützt zivilgesellschaftliche Handlungsräume und
unterstützt engagierte Menschen durch rechtliche Beratung, Verteidigung, emotional-psychologischen Support und Öffentlichkeitsarbeit.
Diese Entwicklung betrifft nicht nur den zivilen Ungehorsam der ehemals Letzten Generation. Selbst angemeldete Proteste werden immer stärker eingeschränkt (siehe die Studien "Green Legal Spaces" 2023 und 2025
von Green Legal International). Das ist extrem beunruhigend: Eine Demokratie lebt von einer Zivilgesellschaft, die ihren Unmut offen und gewaltfrei kundtun darf. Wird dies
beschnitten, fällt ein wesentlicher Pfeiler des demokratischen Rechtsstaats weg. Das reduziert das Vertrauen in unser System und schwächt die Demokratie.
Die folgenden Ausführungen sind auf die ehemals Letzte Generation fokussiert. Aber sie gelten auch für Aktivist:innen von anderen Klimabewegungen.
Unverhältnismäßigkeit der Strafen
Ich gehe hier nicht weiter auf die Frage ein, ob die Aktionen der ehemals Letzten Generation berechtigt waren. Im Verfassungsblog erklären Rechtswissenschaftler verständlich, warum die Proteste nicht zwingend strafbar sind (z.B. Prof. Gerd Winter). Aktivist:innen berufen sich vor Gericht oft auf den „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34 StGB). Das Argument: Jahrzehntelange legale Proteste wie Demonstrationen und Petitionen haben die Politik nicht zum Handeln bewegt. Daher wird die Blockade als ein wirksames Mittel angesehen, um die nötige Aufmerksamkeit zu erreichen und so eventuell eine Klimakatastrophe noch zu verhindern. Liegt ein solcher Notstand vor, ist die Aktion rechtmäßig und keine Straftat.
Rechtfertigender Notstand
(§ 34 StGB): Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht rechtswidrig. Aktivist:innen berufen sich hierbei auf die herannahende Klimakatastrophe.
Die Richter:innen lehnen diese Argumentation jedoch fast ausnahmslos ab und verweisen auf den legalen Weg über legale Proteste und Wahlen – obwohl genau dieser Weg die Lebensgrundlagen der Bevölkerung bisher nicht schützen konnte. Ja, Aktivist:innen (wie auch ich) werden sogar der Scheinrechtfertigung bezichtet, da sie nur stören wollten - so die Auffasung mancher Staatsanwälte. Wer zu so einer Aussage fähig ist, wenn er die Aussagen von Menschen erlebt, die aus tiefer Liebe und Verantwortung zum Leben handeln, der ist meiner Meinung nach völlig entkoppelt von der existenziellen Realität, in der wir uns befinden.
Ich möchte noch einmal daran erinnern: Die Aktivist:innen handelten vollkommen gewaltfrei. Sie ermöglichten immer eine Rettungsgasse, auch wenn manche Medien und
Politiker das Gegenteil behaupten. Wenn eine Rettungsgasse blockiert war, dann weil Autofahrer keine bildeten. Solche Autofahrer belangen die Behörden jedoch nicht.
Wer ebenfalls kaum belangt wurde, sind die Bauern, die 2024 mit ihren Traktoren Straßen blockierten. Der Unterschied: Sie protestierten für ihren eigenen finanziellen Vorteil beim Agrardiesel.
Eine Blockade für unser aller Zukunft wird dagegen kriminalisiert. Das oft gehörte Argument, die Bauern hätten alle Blockaden angemeldet, stimmt schlichtweg nicht (Focus Online).
1. Verfolgung bei Einzelprotesten
Wenig auffällig ist die routinierte Verfolgung jener Menschen, die sich an einzelnen Protesten beteiligt haben. Nach Schätzungen des raz e.V. wurden
mindestens 8.000 Strafverfahren gegen sie eröffnet. Diese Verfahren laufen Woche für Woche ab. Regelmäßig verhängen Gerichte dabei Strafen von 30 bis 60 Tagessätzen pro Protest –
was schnell zu einer Geldstrafe von mindestens 2.000 Euro pro Person führt. Für ein einziges mal frieldich auf der Straße sitzen. Einige dieser Entscheidungen sind hier aufgelistet.
Viele dieser Urteile bauen auf Rechtsauffassungen auf, die nach Meinung von raz e.V. und anderen Rechtswissenschaftler:innen verfassungswidrig sind. Daher sind inzwischen mehrere
Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Denn es ist seit 2021 verfassungsrechtlich geklärt: Die Regierung hat die Pflicht
für effektiven Klimaschutz.
Effektiver Klimaschutz ist verfassungsrechtliche Pflicht. Das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2021, dass Klimaschutz ein Grundrecht ist. Der Staat darf nicht zulassen, dass die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen durch den heutigen CO2-Aussstoß zerstört werden. Klimaschutz ist somit kein bloßes „politisches Ziel“ der Regierung, sondern ihre Pflicht. Link zum Beschluss
Dass die Justiz friedlichen Protest mittels fragwürdiger Rechtskonstrukte kriminalisiert wurde schon einmal höchstrichterlich gestoppt. Bei den großen Anti-Atomkraft- und Friedensprotesten der 1980er Jahre, bei denen es ebenfalls Sitzblockaden auf Straßen gab, verurteilten Strafgerichte Hunderte Demonstrierende wegen Nötigung – darunter auch Inge Aicher-Scholl, die ältere Schwester von Sophie Scholl. In einem historischen Urteil hob das Bundesverfassungsgericht 1995 diese Urteile jedoch als verfassungswidrig auf. Ein friedliches Sitzen dürfe von der Justiz nicht einfach als strafbare „Gewalt“ umgedeutet werden (Bundesverfassungsgericht, 1995). Erst als Reaktion auf diese Schlappe in Karlsruhe erfand der Bundesgerichtshof die heutige, umstrittene „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“, um Klimaaktivist:innen über einen juristischen Umweg doch wieder auf die Anklagebank bringen zu können.
Nötigung durch Sitzblockaden (Die „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“):
Eine Nötigung (§ 240 StGB) ist nur strafbar, wenn man physische Gewalt
ausübt. Da das friedliche Sitzen auf der Straße keine körperliche Gewalt gegen Autofahrer darstellt, behalf sich die Justiz mit einem juristischen Kniff: Die Aktivist:innen zwingen die erste
Autoreihe psychisch zum Anhalten (das ist noch keine strafbare Gewalt). Die Autos der ersten Reihe werden dadurch zu einer physischen Barriere für die zweite Reihe. Die Aktivist:innen nötigen
also die Autofahrer der zweiten Reihe. Erst so wurde die Blockade für die Justiz zur strafbaren Gewalt gemacht.
Freisprüche sind extrem selten. Und wenn sie erfolgen, dann meist aus formalen Gründen, weil die Kriterien für eine Nötigung fehlen – etwa weil es keinen Stau gab. Nur sehr selten erkennt ein Gericht, dass die Tat aufgrund der Klimakrise nicht „verwerflich“ war, wie bei einem wegweisenden Prozess in Mainz 2024. Nur sehr vereinzelte Richterinnen und Richter wehren sich gegen die repressive Schiene der Staatsanwaltschaften und lassen Strafbefehle mangels Anfangsverdacht erst gar nicht zu.
Verwerflichkeit: Eine Sitzblockade ist nicht automatisch strafbar. Das Gesetz (§ 240 Abs. 2 StGB) verlangt, dass die Aktion „verwerflich“ sein muss –
also gesellschaftlich und moralisch inakzeptabel. Um das festzustellen, müssen Richter das Mittel (die Blockade) mit dem Zweck (Aufmerksamkeit für die
Klimakrise) abwägen. Angesichts der existenziellen Bedrohung durch die Klimakrise, dem Staatsziel Klimaschutz (Art. 20a
GG) und der Friedlichkeit des Protests, ist der zeitweise Stau meiner Meinung nach das deutlich kleinere und somit zumutbare Übel.
2. Verurteilung zu Haftstrafen und Existenzvernichtung
Bisher mussten schon acht Klimaaktivist:innen ins Gefängnis (raz e.V. Haftbetreuungen). Die Länge der Haft variierte von 8 Tagen bis zu 5 Monaten. Da viele Prozesse noch laufen oder Strafen (noch)
nicht rechtskräftig sind, werden wohl zahlreiche weitere Haftstrafen folgen.
Oft handelte es sich um Ersatzfreiheitsstrafen, weil Betroffene die Geldstrafe nicht zahlen konnten oder dies aus Protest verweigerten. Letzteres brachte auch den Jesuiten Jörg
Alt für 25 Tage ins Gefängnis. Er kritisiert in seinem Bericht (Jörg Alt Bericht):
"Dass Markus Söder unseren Protest nicht mag war beabsichtigt, aber von der Justiz hätten wir uns mehr Rückhalt erwartet. Schließlich warben wir
für Rechtstreue von Regierungen und deren Respekt auch vor höchstrichterlicher Rechtsprechung, die sie zu mehr Klimaschutz verpflichteten. Hier wurden wir jedoch bitter enttäuscht, zumal die
meisten Richter in Bayern sich hinter der Entscheidung des Obersten Landesgerichts verstecken und die Sache damit als erledigt ansehen."
Es gibt auch direkt vollstreckte Haftstrafen ohne Bewährung, wie die fünfmonatige Haft für Karl Braig für eine einzige Straßenblockade. Er akzeptierte die angebotene Bewährungsstrafe gekoppelt an eine Geldauflage nicht und trat im Dezember 2024 seine Haft an. Er äußert dazu:
„Aus persönlichen Erfahrungen in mehreren sozialen Bewegungen wirkt der zivile Ungehorsam, wo auch Inhaftierungen oft mit dabei waren, nicht
sehr schnell. Wir müssen geduldig sein und uns Zeit zugestehen, auch wenn wir sie in der Realität nicht haben. Haft unterstreicht unsere Ernsthaftigkeit des notwendigen schnellen Wandels, weshalb
ich nicht der Meinung bin, dass diese Konsequenz nichts bringt.“
Solche extremen Urteile zeigen den riesigen Ermessensspielraum der Justiz, der Gefängnisstrafen und Freisprüche gleichermaßen ermöglicht. Daher
drängt sich die Frage auf, inwieweit persönliche Überzeugungen der Richter:innen dabei eine Rolle spielen. Dazu gibt es bisher keine Erkenntnisse.
Vor allem bei Flughafenprotesten fordern Staatsanwaltschaften regelmäßig hohe Haftstrafen. Bei einem Prozess wegen eines Protests am Münchner Flughafen forderte die
Staatsanwaltschaft sechs Monate Haft ohne Bewährung; das Urteil lautete letztlich 150 Tagessätze. Allein eine derartig hohe Forderung erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat zutiefst. Zudem
werden Existenz-zerstörende Schadensersatzforderungen immer häufiger, die bei Größenordnungen von mehreren 100.000 Euro liegen können; eine Katastrophe für die beteiligten
Menschen.
Jeder Tag im Gefängnis kostet den Staat zwischen 120 und 200 Euro. Fünf Monate Gefängnis für einmal friedlich auf der Straße sitzen schlagen mit rund 20.000 Euro Steuergeldern zu Buche.
Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) forderte wiederholt maximale Härte und Gesetzesverschärfungen gegen Klima-Aktivist:innen. Hier nimmt die Politik über
das sogenannte externe Weisungsrecht direkt Einfluss auf die Staatsanwaltschaft. Der Minister darf Richter:innen wegen der richterlichen Unabhängigkeit zwar nichts vorschreiben. Als Chef
der Staatsanwaltschaften kann er diesen aber vorgeben, Ermittlungen maximal zu intensivieren oder gezielt Haft- statt Geldstrafen zu fordern. Dieses Weisungsrecht ist ein reiner Verwaltungsakt
der Exekutive und braucht keine Parlamentsbestätigung. Damit ist die Gewaltenteilung in Deutschland nicht immer gewährleistet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) rügte
Deutschland wegen dieses Weisungsrechts bereits und entschied 2019, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug sind, um eigenständig einen Europäischen Haftbefehl
auszustellen (Absatz 73–90, EUR-Lex). Dieses Urteil gilt unverändert.
Gewaltenteilung (Art. 20 GG): Die Trennung der Staatsgewalt in Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive, z.B. Justizminister) und Rechtsprechung (Judikative, Richter). Sie soll Machtmissbrauch verhindern.
Die Härte der Strafen erscheint volkommen überzogen: Mein Bruder Michael hat noch etwa 40 Prozesse vor sich und sagt: „Ich bekomme im Grunde lebenslang“. Denn fast bei jedem einzelnen Prozess erfolgt eine neue Verurteilung. Eine Gesamtstrafenbildung, bei der ähnliche Fälle zusammengezogen werden, wenden Gerichte oft nicht an, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind (raz e.V. Gesamtstrafenbildung). Zum Vergleich: Einen Banküberfall büßt man mit mindestens 3 bis 5 Jahren, schwere Misshandlung mit mindestens einem Jahr. Zweimal friedlich auf der Straße sitzen entspricht also in den Augen mancher Richter einer schweren Misshandlung?!
3. Höchststufe: Anklage wegen „Krimineller Vereinigung“
Die absolute Eskalationsstufe bilden drei Verfahren gegen 13 Menschen wegen der angeblichen Gründung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB (dejure.org). Dabei übersehen die Behörden, dass der Zweck der Letzten Generation immer darin bestand, auf die Klimakrise aufmerksam zu machen, damit die Regierung geltendes Recht einhält. Näheres zu den Angeklagten und dem bisherigen Verlauf findet sich auf der Webseite „Menschen gegen Öl“ (Die Beschuldigen / Was bisher geschah).
Kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB): Eine Gruppe, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit mindestens zwei Jahren Haft bedroht sind. Der Paragraf erlaubt der Polizei massive Überwachungsmaßnahmen.
Hier werden Menschen für den bloßen Akt des Organisierens verfolgt. Das scheint darauf abzuzielen, zivilgesellschaftliches Engagement im Keim zu
ersticken. Diese Ansicht teilen auch verschiedene UN-Sonderberichterstatter (UN-Bericht). Sie zeigten sich tief besorgt über die schweren Anklagen gegen eine
Gruppe, deren Aktionen gewaltlos sind, öffentlich durchgeführt werden und keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.
Die Antwort der
Bundesregierung an die UN könnte einen zum Lachen bringen, wenn es nicht so ernst wäre. Sie behauptet darin, die Regierung übe keinerlei unrechtmäßigen Einfluss auf die Gerichte aus und das
Grundgesetz garantiere den Schutz der Privatsphäre sowie das Telekommunikationsgeheimnis. Angesichts der Telefonüberwachung von Aktivist:innen und Journalist:innen (Deutscher Journalistenverband), Hausdurchsuchungen bei denen schwer bewaffnete Polizisten
früh-morgens Türen aufbrechen (auch bei meiner damals 85-jährigen Mutter), ist diese Aussage reiner Hohn. CSU-Politiker Dobrindt sprach früh von einer „Klima-RAF“ – meine Anzeige wegen
Verleumdung gegen ihn blieb leider erfolglos (Merkur).
Das Landgericht Potsdam eröffnete Anfang 2026 das Verfahren gegen fünf Menschen. Dagegen stoppte das Landgericht Flensburg eine solche Anklage per Beschluss: Es
sah keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Hier stellte sich erstmals eine richterliche Kammer auf die Seite des zivilgesellschaftlichen Engagements (raz e.V.
Flensburg).
Eine dritte Anklage erhob die Generalstaatsanwaltschaft München. Über 80.000 Menschen unterschrieben eine Petition gegen die Verfahrenseröffnung. Einer der Angeklagten, Wolfgang
Metzeler-Kick, trat 2024 in einen lebensgefährlichen Hungerstreik (taz), ebenso wie Michael Winter (Süddeutsche Zeitung), um die Regierung zum Handeln zu bewegen. Die
Regierung reagierte nicht – stattdessen sitzt Metzeler-Kick nun als „Krimineller“ auf der Anklagebank. Er meint dazu:
„Zur aktiven Zeit dachte ich mir immer: 'Das gibt vielleicht drei Jahre Gefängnis - aber wenn es klappt, ist es das wert, und dann kriege ich vielleicht
mildernde Umstände. Und wenn es nicht klappt, kann ich mir beim Rasieren weiter in die Augen gucken und froh sein, es wenigstens probiert zu haben.' Heute bin ich froh, dass ich es probiert habe
- aber ich bin auch traurig darüber, dass sich die Menschheit entschieden hat auszusterben.“
Verurteilungen nach § 129 StGB kriminalisieren im übrigen auch Tausende Unterstützer und Spender – das beträfe auch mich.
Polizeigewalt und Schmerzgriffe
Ein von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommenes Thema ist die massive Polizeigewalt gegen Klima-Aktivist:innen, die einer Folter ähnelt. Obwohl die Aktivist:innen nie Widerstand leisteten, trugen Beamte Aktivist:innen oft mit Schmerzgriffen von der Straße. Das ist vielfach durch Videos dokumentiert, die schon beim bloßen Ansehen Traumata erzeugen können. Schmerzgriffe sind Hebeltechniken, die durch starken körperlichen Schmerz gefügig machen sollen. Sie können zu langfristigen Gesundheitsschäden und Traumata führen. Zudem erzeugen sie einen „Chilling Effect“, der Menschen aus Angst vor Repressionen von Protesten abhält.
Anzeigen gegen die Beamten liefen fast immer ins Leere, obwohl die Identität der Täter durch Videos meist gut erkennbar ist. Selbst ein Polizist, der sich auf den Kopf einer
jungen Aktivistin kniete, wurde trotz meiner Anzeige nicht belangt. Kürzlich wurde endlich einer einzigen Anzeige stattgegeben, nachdem ein Polizist einen Aktivisten so heftig weggeschleudert
hatte, dass dieser einen Schlüsselbeinbruch erlitt. Diese Vorfälle fasst ein Bericht des raz e.V. an das UN-Antifolterkomitee zusammen (raz e.V. UN-Bericht). Vor allem die Berliner Polizei greift hart zu.
Bei Protesten gegen einen LNG-Gipfel im Jahr 2024 kam es zu massiven Verletzungen (raz e.V. Berlin). Bei anderen Protesten war das Verhalten der Behörden im Nachhinein so eindeutig rechtswidrig, dass die
Polizei dies anerkennen musste (raz e.V. Klage gewonnen). Konsequenzen für die gewalttätigen Beamten blieben dennoch aus.
Worum geht es eigentlich?
Welchen Sinn hat diese massive Verfolgung und Gewalt? Sie wird die Klimakatastrophe nicht aufhalten. Im Gegenteil: Sie befeuert das Narrativ rechtsextremer
Organisationen. Medien und Politiker tragen Mitschuld, indem sie friedliche Aktivist:innen systematisch verunglimpfen.
Völlig unproportional wirkt dieses rigorose Vorgehen, wenn man es mit Straftaten vergleicht, die der Gesellschaft massiven finanziellen Schaden zufügen – wie der
Steuerhinterziehung. Obwohl der Schaden durch Steuerhinterziehung in Deutschland auf gigantische 50 bis 100 Milliarden Euro jährlich geschätzt wird, enden die meisten der rund 50.000 jährlichen
Verfahren geräuschlos gegen bloße Geldauflagen. Bei Klimaaktivist:innen dagegen werden massenhaft medienwirksame Hauptverhandlungen erzwungen. Bis hin zu Wohnungsdurchsuchungen und Präventivhaft
greift der Staat zu juristischen Werkzeugen, die eigentlich für die organisierte Kriminalität gedacht sind.
Diese unerbittliche Härte schützt nicht die Bevölkerung vor echtem Schaden, sondern dient als politisches Instrument der Abschreckung, um den fossilen
Status quo und ungestörte Wirtschaftsinteressen gegen zivilgesellschaftlichen Protest zu verteidigen. Dabei schreitet die Klimakrise fast ungehindert weiter voran.
In einigen Jahren wird die Dringlichkeit der Klimakrise unumstritten jedem klar sein. Man wird sich fragen, warum wir nicht rechtzeitig gehandelt haben, und man wird nach den Verantwortlichen suchen. Dazu gehören dann nicht nur die Politiker:innen, die jene kriminalisierten, die uns warnen wollten – sondern auch jene Richterinnen und Richter, denen der Mut zu einem Freispruch fehlte.

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Antje Schildbach (Samstag, 27 Juni 2026 18:05)
Ufassbar- die Verunglimpfung der Menschen, die sich für unser aller Zukunft auf diesem Planeten eingesetzt haben- bis zur Selbstopferung (fast). Vielen Dank für diese Zusammenfassung! Was muss noch geschehen, dass die Politiker adäquat reagieren und die Öffentlichkeit zum Umdenken und - handeln motivieren?
Ich danke allen der ehemaligen Letzten Generation für ihren Einsatz!
Dr.Klaus Winter (Samstag, 27 Juni 2026 18:06)
Ein vorzüglich recherchierter Bericht über das jämmerliche Versagen der deutschen Justiz gegenüber verantwortungsvollen Bürgern die sich dafür einsetzen, endlich energische Massnahmen gegen dir dtohende, mittlerweise unabwendbare Klimaerwärmung zu unternehmen. Da dies wissenschaftlich schon lange erwiesen und anerkannt ist, fragt man sich: Sind diese Leute einfach nur dumm, oder juristische Fachidioten, oder verfolgen sie einen besonderrn Zweck? Auf jeden Fall verzögern sie mit dieser kurzsichtigen Haltung einen sinnvollen Kampf gegen eine Umweltkatastrophe und rücken sich selbst damit in ein kriminelles Umfeld.
Ich bin 89 Jahre alt und nuss derzeit mit einer Temperatur von 34 Grad (aussen) bzw 30 Grad innen zurechtkommen. Ähnlich geht es allen andern, auch den Staatsanwälten und Richtern im Lande.
Nur: Sie könnten etwas bewegen, indem sie den berechtigten Protest anerkennen.
Das deutsche Recht gibt das her, man muss es nur anwenden. TUT ETWAS!
Maiken (Samstag, 27 Juni 2026 18:52)
dank euch. ich denke, Vieles geschieht, was die meisten nicht Menschen nicht mitbekommen. Gerade die Verfolgung und existentielle Zerstörung von engagierten Menschen, die in gutem Glauben an das Recht gehandelt haben, muss bekannter werden, damit sich mehr Menschen empören. Dazu hoffe ich ein klein wenig beizutragen.